Oboe 2

Förderprogramm

Das Förderprogramm der Musikschulen Region Züri-Ost unterstützt und fördert besonders begabte, ambitionierte und engagierte Schülerinnen und Schüler. Es ermöglicht dadurch eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Instrument und weiteren ergänzenden Fächern. 

Am Anfang einer gezielten und möglichst effizienten Förderung steht die Beratung. Ein wichtiger Teil der Förderung ist neben dem erweiterten Einzelunterricht (mehr als 50 Minuten pro Woche) die Auseinandersetzung mit musiktheoretischen Inhalten und dem Zusammenspiel in Ensembles, Bands, Orchestern oder Chören. Schülerinnen und Schüler im Förderprogramm nehmen in der Regel regelmässig an Stufentests sowie an Wettbewerben teil. 

Präsentation Info-Anlass 2.2.2026 >

  • Besondere Begabung und Ambitionen
  • Alter zwischen ca. 8 und 25 Jahre
  • 2 Jahre Instrumental- bzw. Gesangsunterricht
  • Bei der Anmeldung muss die Lektionszeit im Hauptfach mindestens 40 Minuten betragen.
  • 50 Unterrichtsminuten wöchentlich in Eigenfinanzierung (nach dem Eintritt ins Förderprogramm)

Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Niveaustufen:

Niveau 1: ab ca. 8 Jahren 50 Min. plus 10 Min (etwa Stufe 3 des Zürcher Stufentests)
Niveau 2: ab 11 Jahren 50 Min. plus 10 bis 20 Min. (mind. Stufe 3 bis 5 des Zürcher Stufentests)
Niveau 3: ab 14 Jahren 50 Min. plus 20 bis 30 Min. (mind. Stufe 5 bis 7 des Zürcher Stufentests)

Die Eigenfinanzierung des Unterrichts im Förderprogramm beträgt mindestens 50 Minuten Einzelunterricht pro Woche.

Folgende Inhalte des Förderprogramms sind neben dem verlängerten Instrumental-/Gesangsunterricht pro Schuljahr verpflichtend:

 1. Musiktheoretische Fächer

Niveau 1: mindestens 4 Stunden

Niveau 2: mindestens 6 Stunden

Niveau 3: mindestens 9 Stunden

 2. Zusatzangebote

(Konzertbesuche, praktische Kurse wie Improvisation, Lager usw. aus dem Kursangebot des Förderprogramms Züri-Ost oder externe Angebote) - teilweise kostenpflichtig

 Niveau 2 und 3: mindestens 4 Stunden

 3. Zusammenspiel (Kammermusik, Ensemblespiel, Orchester, Chor, Band, etc.)

teilweise kostenpflichtig
Alle Niveaustufen mindestens 6 Stunden pro Jahr

Es können nach vorgängigem Gesuch an die Förderkommission auch externe Angebote angerechnet werden. Die Übernahme der Kosten für externe Angebote ist in der Regel Sache der Teilnehmenden.

4. Regelmässige Teilnahme an Stufentests bzw. Wettbewerben (Kostenpflichtig)

5. Mitwirkung an Konzerten und Anlässen ausserhalb des Förderprogramms

Beratung
Vor der Anmeldung für den Ersteintritt in das Förderprogramm wird eine Beratung bei der Leitung des Förderprogramms empfohlen. Nach dem Eintritt ins Förderprogramm ist, besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Beratung mit der Leitung des Förderprogramms Züri-Ost zu vereinbaren.

Mentoring
Den Teilnehmenden im Förderprogramm werden jeweils im Anschluss an die im Herbst und Frühling stattfindenden Konzerte durch die Fachexperten und die Leitung des Förderprogramms ein gezieltes Mentoring durchgeführt. Dieses Beinhaltet die Würdigung des Konzertvortrags, Hinweise und Besprechung der Zielvorgaben für die Zukunft. Neben der Standortbestimmung besteht auch die Möglichkeit einer Laufbahnberatung.

Halbjährliches Förderkonzerte
Die Teilnehmenden im Förderprogramm treten im Herbst und Frühling in den Konzerten auf. Das Frühlingskonzert ist für den Verbleib im Förderprogramm zwingend.

Entscheide der Förderkommission
Die regionale Förderkommission entscheidet aufgrund eines jährlichen Vorspiels, der absolvierten Kurse, des Empfehlungsschreibens der Musiklehrperson sowie des Feedbackgesprächs über die Einteilung in die Niveaustufen und die Fördermassnahmen. Maximal werden 30‘ pro Woche Einzelunterricht zusätzlich finanziert. Die bewilligte Fördermassnahme und Kurse werden durch die jeweilige Musikschule getragen.

Rekurse gegen Entscheide der Förderkommission sind schriftlich an den Vorstand der Musikschule Zürcher Oberland zu richten.

Ausführliche Informationen
Sämtliche Details findest du auf der Website des VZM (Verband Zürcher Musikschulen)

Leitfaden Förderprogramm Musik Kanton Zürich

Reglement Förderprogramm Züri-Ost

Folgende Inhalte des Förderprogramms sind neben dem verlängerten Instrumental-/Gesangsunterricht pro Schuljahr verpflichtend:

1. Musiktheoretische Fächer

Niveau 1: mindestens 4 Stunden

Niveau 2: mindestens 6 Stunden

Niveau 3: mindestens 9 Stunden

2. Zusatzangebote

(Konzertbesuche, praktische Kurse wie Improvisation, Lager usw. aus dem Kursangebot des Förderprogramms Züri-Ost oder externe Angebote) - teilweise kostenpflichtig

Niveau 2 und 3: mindestens 4 Stunden

Anmeldelinks:

Kursprogramm 1. Quintal 2026/27

Kursprogramm 2. Quintal 2026/27

Eignungsabklärung (bei erstmaliger Aufnahme)

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten melden sich nach Rücksprache mit ihrer Musiklehrperson bei der Schulleitung zum Beratungsgespräch und zur Eignungsabklärung an. Neben dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Motivationsschreiben der Kandidatinnen und Kandidaten
  • Kurzbiografie der Kandidatin/des Kandidaten (wichtige Stationen bezüglich Schule und Musik etc.
  • Empfehlungsschreiben sowie Bericht über die bisherige technische und musikalische Entwicklung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Musiklehrperson

Die Eignungsabklärung (Vorspiel) findet jährlich Ende Mai sowie Ende Oktober statt. Das Vorspiel beinhaltet mind. zwei Werke aus verschiedenen Epochen im Bereich Klassik oder zwei stilistisch unterschiedliche Stücke im Bereich Pop/Rock/Jazz und eine Etüde . Die Dauer des Vorspiels beträgt maximal 10 Minuten. Das Vorspiel kann aus Zeitgründen gekürzt werden. Anschliessend an das Vorspiel findet ein kurzes Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten statt.

Das Resultat der Eignungsabklärung wird den Teilnehmenden schriftlich durch die Leitung des Förderprogramms per E-Mail zugestellt.

Vorspiele für Schülerinnen und Schüler im regionalen Förderprogramm

Herbstkonzerte
Teilnehmende im Förderprogramm Züri-Ost müssen an öffentlichen Förderkonzerten auftreten. In den Herbstkonzerten ist es möglich, als Kammermusikformation aufzutreten. Die Werkwahl ist frei, es gilt die maximale Spielzeit:

  • Niveau 1: 5-7 Minuten
    Niveau 2 + 3: 8-10 Minuten

Teilnehmende des Förderprogramms, welche am Zürcher Musikwettbewerb mitwirken, dürfen das ganze Programm am Konzert spielen.

Frühlingskonzerte
Im Rahmen der Förderkonzerte im Frühling qualifizieren sich die Teilnehmenden im Rahmen eines öffentlichen Konzertes für die Fortsetzung der Ausbildung im Förderprogramm Züri-Ost. Der Anmeldung für dieses Konzert sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Anmeldeformular Fortsetzung Förderprogramm
  • Kurzbericht der Musiklehrperson über die Entwicklung in den vergangenen zwölf Monaten
  • Repertoireliste der letzten zwölf Monate und Übersicht über die musikalischen Aktivitäten (Konzerte, Wettbewerbe, Kursbesuche etc.)

Am Konzert müssen mind. zwei Werke aus verschiedene Epochen im Bereich Klassik oder zwei stilistisch unterschiedliche Stücke im Bereich Pop/Rock/Jazz vorgetragen werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass nur ein Werk nach vorgängiger Rücksprache mit der Leitung des Förderprogramms vorgetragen wird.

Maximale Dauer des Vorspiels:

  • Niveau 1: 5-7 Minuten
  • Niveau 2 + 3: 8-10 Minuten

Im Anschluss an die Konzerte findet ein kurzes Feedbackgespräch statt. Bei ungenügenden Leistungen können Teilnehmende provisorisch gesetzt werden. Bleiben die Leistungen auch beim nächsten Vorspiel unter den Anforderungen, werden die Teilnehmenden vom Förderprogramm ausgeschlossen. Eine erneute Aufnahme ins Förderprogramm ist jederzeit möglich. Der Entscheid über die weitere Teilnahme am Förderprogramm liegt bei der Förderkommission.

Notenmaterial
Für die Vorspiele (Neuaufnahme und Konzerte) sind 1 Exemplar für die Jury mitzubringen.

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Anmeldeschluss bis 15. April und 15. September

Online-Informationsanlass 

Montag, 2. Februar 2026, 19:00 Uhr

Online Anmeldung (bis 1. Februar 2026)

Terminplan:

Herbst 2025: Anmeldung bis 15. September 2025, Vorspiele zwischen dem 30. Oktober - 2. November 2025 
Frühling 2026: Anmeldung bis 31. März 2026, Vorspiele am Samstag, 30. Mai 2026
Herbst 2026: Anmeldung bis 15. September 2026, Vorspiele zwischen dem 29. Oktober - 1. November 2026 
Frühling 2027: Anmeldung bis 31. März 2027, Vorspiele am Samstag, 29. Mai 2027

Förderkonzerte Frühling 2026 (Fortsetzung Förderprogramm)

Donnerstag, 28. Mai 2026, 19:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Freitag, 29. Mai 2026, 19:00 Uhr, Schulhaus Stägenbuck Dübendorf
Samstag, 30. Mai 2026, (14:00 Uhr) / 17:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Sonntag, 31. Mai 2026, 10:30 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Sonntag, 31. Mai 2026, 17:00 Uhr, Kirche Wil Dübendorf

Online-Anmeldungen Fortsetzung Förderprogramm (bis 15. April 2026)

Online-Anmeldung Neuaufnahmen (bis 31. März 2026)

Förderkonzerte Herbst 2026 und Neuaufnahmen

Donnerstag, 29. Oktober 2026, 19:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Freitag, 30. Oktober 2026, 19:00 Uhr, Kirche Wil Dübendorf
Samstag, 31. Oktober 2026, 10:30 Uhr / 14:00 Uhr / 17:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Sonntag, 1. November 2026, 14:00 Uhr, Schulhaus Stägenbuck Dübendorf (Reservetermin)

Förderkonzerte Frühling 2027 (Fortsetzung Förderprogramm)

Donnerstag, 27. Mai 2027, 19:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Freitag, 28. Mai 2027, 19:00 Uhr, Schulhaus Stägenbuck Dübendorf
Samstag, 29. Mai 2027, (14:00 Uhr) / 17:00 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Sonntag, 30. Mai 2027, 10:30 Uhr, Musikschulzentrum Wetzikon
Sonntag, 30. Mai 2027, 17:00 Uhr, Kirche Wil Dübendorf