Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Niveaustufen:
Niveau 1: ab ca. 8 Jahren 50 Min. plus 10 Min (etwa Stufe 3 des Zürcher Stufentests)
Niveau 2: ab 11 Jahren 50 Min. plus 10 bis 20 Min. (mind. Stufe 3 bis 5 des Zürcher Stufentests)
Niveau 3: ab 14 Jahren 50 Min. plus 20 bis 30 Min. (mind. Stufe 5 bis 7 des Zürcher Stufentests)
Die Eigenfinanzierung des Unterrichts im Förderprogramm beträgt mindestens 50 Minuten Einzelunterricht pro Woche.
Folgende Inhalte des Förderprogramms sind neben dem verlängerten Instrumental-/Gesangsunterricht pro Schuljahr verpflichtend:
1. Musiktheoretische Fächer
Niveau 1: mindestens 4 Stunden
Niveau 2: mindestens 6 Stunden
Niveau 3: mindestens 9 Stunden
2. Zusatzangebote
(Konzertbesuche, praktische Kurse wie Improvisation, Lager usw. aus dem Kursangebot des Förderprogramms Züri-Ost oder externe Angebote) - teilweise kostenpflichtig
Niveau 2 und 3: mindestens 4 Stunden
3. Zusammenspiel (Kammermusik, Ensemblespiel, Orchester, Chor, Band, etc.)
teilweise kostenpflichtig
Alle Niveaustufen mindestens 6 Stunden pro Jahr
Es können nach vorgängigem Gesuch an die Förderkommission auch externe Angebote angerechnet werden. Die Übernahme der Kosten für externe Angebote ist in der Regel Sache der Teilnehmenden.
4. Regelmässige Teilnahme an Stufentests bzw. Wettbewerben (Kostenpflichtig)
5. Mitwirkung an Konzerten und Anlässen ausserhalb des Förderprogramms
Beratung
Vor der Anmeldung für den Ersteintritt in das Förderprogramm wird eine Beratung bei der Leitung des Förderprogramms empfohlen. Nach dem Eintritt ins Förderprogramm ist, besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Beratung mit der Leitung des Förderprogramms Züri-Ost zu vereinbaren.
Mentoring
Den Teilnehmenden im Förderprogramm werden jeweils im Anschluss an die im Herbst und Frühling stattfindenden Konzerte durch die Fachexperten und die Leitung des Förderprogramms ein gezieltes Mentoring durchgeführt. Dieses Beinhaltet die Würdigung des Konzertvortrags, Hinweise und Besprechung der Zielvorgaben für die Zukunft. Neben der Standortbestimmung besteht auch die Möglichkeit einer Laufbahnberatung.
Halbjährliches Förderkonzerte
Die Teilnehmenden im Förderprogramm treten im Herbst und Frühling in den Konzerten auf. Das Frühlingskonzert ist für den Verbleib im Förderprogramm zwingend.
Entscheide der Förderkommission
Die regionale Förderkommission entscheidet aufgrund eines jährlichen Vorspiels, der absolvierten Kurse, des Empfehlungsschreibens der Musiklehrperson sowie des Feedbackgesprächs über die Einteilung in die Niveaustufen und die Fördermassnahmen. Maximal werden 30‘ pro Woche Einzelunterricht zusätzlich finanziert. Die bewilligte Fördermassnahme und Kurse werden durch die jeweilige Musikschule getragen.
Rekurse gegen Entscheide der Förderkommission sind schriftlich an den Vorstand der Musikschule Zürcher Oberland zu richten.
Ausführliche Informationen
Sämtliche Details findest du auf der Website des VZM (Verband Zürcher Musikschulen)
Leitfaden Förderprogramm Musik Kanton Zürich
Reglement Förderprogramm Züri-Ost